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Antrag auf Eintragung in Wählerliste

AK-Wahl Wien 10.-23.4.2024
Info: Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste
                  - bitte rechtzeitig abschicken!

Wahlberechtigt ist nur, wer in der Wählerliste aufscheint.

Bei der AK-Wahl unterscheidet das Wahlrecht zwischen
  • "automatisch Wahlberechtigten" - hier ist kein Antrag erforderlich.
    Automatisch wahlberechtigt sind alle in Wien am Stichtag 3.1.2024 unselbständig Arbeitenden, unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft - mit Ausnahme aller unten im Punkt "sonstig Wahlberechtigte" genannten Personen.
  • "sonstig Wahlberechtigten" - hier ist unbedingt ein Antrag erforderlich, und er muss wegen des Wochenendes bis spätestens Freitag, 1.3.2024 in der AK eingetroffen sein, wenn er per Post geschickt wird! Per Mail ist der Antrag bis So., 3.3.2024 möglich.

    Dies betrifft:
          + Lehrlinge
          + geringfügig Beschäftigte
          + Präsenz- und Zivildiener
          + karenzierte Personen (inkl. Bezieher von Krankengeld)
          + arbeitslose Personen
                a) bis 1 Jahr der Arbeitslosigkeit jedenfalls
                b) darüber hinaus bei längerem Bezug einer Leistung aus der
                    Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)

    Die AK hat ein Schreiben mit dem Antragsformular bereits verschickt!
    Füllen Sie den Antrag bitte aus und schicken Sie ihn zurück.
    Wenn Sie nicht sicher sind oder das Formular nicht haben, benutzen Sie das Formular unten oder schreiben Sie formlos an:

         Hauptwahlkommission
         Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
         Postfach 1040
         1000 Wien
AK-Wahl-2024 Wien: Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste_AK-Vorlage
Download Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste


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Im Sinne der Gleichberechtigung sind die auf unseren Seiten gebrauchten Formulierungen geschlechtsneutral zu sehen.
Die Anführung beider Geschlechter ist uns ein Anliegen, jedoch aus Gründen der leichteren Lesbarkeit leider nicht immer umsetzbar.