Antrag auf Eintragung in Wählerliste
AK-Wahl Wien 10.-23.4.2024
Info: Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste
- bitte rechtzeitig abschicken!
Wahlberechtigt ist nur, wer in der Wählerliste aufscheint.
Bei der AK-Wahl unterscheidet das Wahlrecht zwischen
- "automatisch Wahlberechtigten" - hier ist kein Antrag erforderlich.
Automatisch wahlberechtigt sind alle in Wien am Stichtag 3.1.2024 unselbständig Arbeitenden, unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft - mit Ausnahme aller unten im Punkt "sonstig Wahlberechtigte" genannten Personen.
- "sonstig Wahlberechtigten" - hier ist unbedingt ein Antrag erforderlich, und er muss wegen des Wochenendes bis spätestens Freitag, 1.3.2024 in der AK eingetroffen sein, wenn er per Post geschickt wird! Per Mail ist der Antrag bis So., 3.3.2024 möglich.
Dies betrifft:
+ Lehrlinge
+ geringfügig Beschäftigte
+ Präsenz- und Zivildiener
+ karenzierte Personen (inkl. Bezieher von Krankengeld)
+ arbeitslose Personen
a) bis 1 Jahr der Arbeitslosigkeit jedenfalls
b) darüber hinaus bei längerem Bezug einer Leistung aus der
Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
Die AK hat ein Schreiben mit dem Antragsformular bereits verschickt!
Füllen Sie den Antrag bitte aus und schicken Sie ihn zurück.
Wenn Sie nicht sicher sind oder das Formular nicht haben, benutzen Sie das Formular unten oder schreiben Sie formlos an:
Hauptwahlkommission
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Postfach 1040
1000 Wien
Download Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste
Fair und Transparent